Sportbootführerschein, der
Ein Sportbootführerschein (SBF) berechtig dazu, Sportboote für Freizeit- und Erholungszwecke zu nutzen. Generell gilt zu unterscheiden:
Der SBF – Binnen unter Motor ist Pflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen für alle Fahrzeuge mit mehr als 15 PS Motorleistung. Dabei darf die Länge eines Fahrzeuges 20m nicht überschreiten. Wobei es einige Sonderregelungen gibt. Auf dem Rhein ist er vorgeschrieben für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und 5 PS Motorleistung. Als Binnenschifffahrtsstraßen kann man erst mal alle Flüsse und Seen im Landesinneren verstehen. Eine Übersichtskarte findest du hier.
Der SBF – Binnen unter Segel ist nur auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen in Berlin und Brandenburg Pflicht. Auf Deutschlands zweitgrößten See, der Müritz, ist er von Gesetzes wegen nicht vorgeschrieben.
Der SBF – See ist Pflicht auf allen Seeschifffahrtstraßen. Der Geltungsbereich startet vereinfacht gesagt 3 Seemeilen vor der Küste und führt teilweiße bis weit in das Hinterland hinein. So ist die Elbe von See kommend, bis in den Hamburger Hafen, ein Teil der Seeschifffahrtstraße. Eine Übersichtskarte findest du hier.
Der SKS (Sportküstenschifferschein) ist ein amtlich freiwilliger Schein mit der Empfehlung für Fahrten im Küstenrevier bis zu 12 Seemeilen. Voraussetzung zum Erwerb ist der SBF – See und die Erfahrung von 300 Seemeilen Strecke. Außerdem wird der SKS von vielen Yachtvercharterern als Befähigungsnachweis gefordert. Er kann auch bei der Abwicklung in Schadensfällen unterstützend wirken.
Der Vollständigkeit sei hier auch der SSS und der SHS erwähnt. Diese Befähigungszeugnisse sind für die gewerbliche Nutzung von Sportbooten vorgeschrieben.
Das SRC (Short Range Certificate) ist ein international gültiges Funkbetriebszeugnis. Es berechtigt die Inhaber zur Teilnahme am Mobilen Seefunkdienst auf UKW (Ultrakurzwelle). Auf der Seeschifffahrtsstraße ist es für Sportboote ab 12 Meter länge Pflicht.
Das UBI – Sprechfunkzeugnis ist sowohl für die Berufs- als auch für die Sportschifffahrt gültig. Es berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt. Auf Sportbooten ist er vorgeschrieben, sobald eine entsprechende Funkanlage an Bord ist.
Der FKN (Fachkundenachweis) wird nur zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 benötigt. Das sind z.B. die sogenannte Signalraketen. Der FKN wird im Volksmund oft „Pyro-Schein“ gennant.
Dieser Artikel soll einen ersten Überblick über die Relevanz von Befähigungszeugnissen in der Sportschifffahrt geben. Er hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Siehe auch Informationen des Deutschen Segler-Verband & Sportbootführerscheinverordnung